Leistungen für Grundpflege, hauswirtschaftliche Hilfe, Betreuung sowie Beratung nach §37.3.
Sie wählen zwischen:
· Pflegesachleistungen (wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab),
· Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige),
· Kombinationsleistung (Mischung aus beidem).
Zusätzlich: Entlastungsbetrag §45b (monatlich 131 €), Verhinderungspflege §39, ggf. Kurzzeitpflege (stationär; wir beraten zur Übergangslösung).
Ärztlich verordnete Maßnahmen (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen, Kompression). Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.
Hinweis: Die gesetzliche Zuzahlung liegt in der Regel bei 10 % des Verordnungswerts plus 10 € je Verordnung (bis zur persönlichen Belastungsgrenze; Befreiung möglich).
Für Pflegegeldempfänger verpflichtend:
· Pflegegrad 2–3: alle 6 Monate,
· Pflegegrad 4–5: alle 3 Monate.
Wir kommen zu Ihnen, prüfen die Pflegesituation, geben Praxistipps und übermitteln den Nachweis an die Pflegekasse. Für Sie kostenfrei.

Passgenaue Leistungsplanung (Sachleistung/Pflegegeld/Kombi)
Nutzung von §45b Entlastungsbetrag (131 €/Monat)
Prüfung Verhinderungspflege (z. B. stundenweise Entlastung)
SGB V gezielt nutzen, wenn ärztliche Verordnung möglich ist
Hinweis auf Zuzahlungsbefreiung bei Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze
Kostenloses Erstgespräch – wir klären Bedarf und Ziele.
Dokumentencheck – Pflegegrad, Verordnungen, Bescheide.
Individueller Versorgungs- & Finanzierungsplan (SGB V/XI, Kombi).
Start – wir rechnen ab und halten Sie transparent auf dem Laufenden.

Wir klären alle Fragen zu Leistungen, Finanzierung und nächstem Schritt – telefonisch, digital oder bei Ihnen zu Hause.