Kosten

Grundlagen der Finanzierung

Pflegeversicherung (SGB XI) – Pflegegrade

Leistungen für Grundpflege, hauswirtschaftliche Hilfe, Betreuung sowie Beratung nach §37.3.

Sie wählen zwischen:

· Pflegesachleistungen (wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab),
· Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige),
· Kombinationsleistung (Mischung aus beidem).

Zusätzlich: Entlastungsbetrag §45b (monatlich 131 €), Verhinderungspflege §39, ggf. Kurzzeitpflege (stationär; wir beraten zur Übergangslösung).

Krankenkasse (SGB V) – Behandlungspflege

Ärztlich verordnete Maßnahmen (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen, Kompression). Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.

Hinweis: Die gesetzliche Zuzahlung liegt in der Regel bei 10 % des Verordnungswerts plus 10 € je Verordnung (bis zur persönlichen Belastungsgrenze; Befreiung möglich).

Wer zahlt was?

Bereich Typische Leistungen Kostenträger Abrechnung
Behandlungspflege (SGB V) Medikamentengabe, Wunden, Injektionen, Kompression Krankenkasse Direkt durch uns
Grundpflege (SGB XI) Körperpflege, Mobilisation, Essen/Trinken Pflegekasse Direkt (Sachleistung) oder Pflegegeld/Kombi
Hauswirtschaft / Betreuung Reinigung, Wäsche, Einkaufen, Begleitung Pflegekasse (z. B. §45b) Direkt oder über Entlastungsbetrag
Beratung §37.3 (SGB XI) Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger Pflegekasse Direkt, für Sie kostenfrei
Verhinderungspflege (SGB XI) Stundenweise Vertretung der Angehörigen Pflegekasse Direkt/Erstattung

Häufige Kombinationen – Beispiele

Pflegegrad vorhanden, wir erbringen Sachleistungen

  • Ihre Mutter (PG 3) erhält Grundpflege + Hauswirtschaft über Pflegesachleistung.
  • Wir rechnen die vereinbarten Einsätze direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Offene Beträge? Nur, wenn mehr Leistung gewünscht ist, als der Sachleistungsrahmen vorsieht.

Pflegegeld + Entlastungsbetrag

  • Ihr Vater (PG 2) wird überwiegend von Ihnen gepflegt (Pflegegeld).
  • Für Haushalt/Begleitung nutzen Sie 131 € Entlastungsbetrag monatlich – ohne Anrechnung auf das Pflegegeld.

Behandlungspflege ärztlich verordnet

  • Nach Klinikentlassung: tägliche Wundversorgung + Medikamentengabe.
  • Ärztliche Verordnung → SGB V → Abrechnung direkt mit der Krankenkasse.
  • Eventuelle gesetzliche Zuzahlung (10 % + 10 € je Verordnung) fällt an – Befreiungen möglich.

Für Pflegegeldempfänger verpflichtend:

· Pflegegrad 2–3: alle 6 Monate,
· Pflegegrad 4–5: alle 3 Monate.

Wir kommen zu Ihnen, prüfen die Pflegesituation, geben Praxistipps und übermitteln den Nachweis an die Pflegekasse. Für Sie kostenfrei.

Zwei Personen in hellblauen Poloshirts mit der Aufschrift ‚Pflegedienst Jacobus‘, die ein Tablet im Freien bedienen.

So senken wir Ihre Eigenanteile

Passgenaue Leistungsplanung (Sachleistung/Pflegegeld/Kombi)

Nutzung von §45b Entlastungsbetrag (131 €/Monat)

Prüfung Verhinderungspflege (z. B. stundenweise Entlastung)

SGB V gezielt nutzen, wenn ärztliche Verordnung möglich ist

Hinweis auf Zuzahlungsbefreiung bei Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze

Leistungen

Ablauf der Kostenklärung

1

Kostenloses Erstgespräch – wir klären Bedarf und Ziele.

2
3

Individueller Versorgungs- & Finanzierungsplan (SGB V/XI, Kombi).

4
Drei Personen in blauen T-Shirts mit der Aufschrift „Team Jacobus“ gehen auf ein Gebäude mit Schild „Pflegedienst Jacobus“ zu, zwei geparkte Autos stehen davor.
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Entstehen mir Kosten beim Erstgespräch?

Was, wenn kein Pflegegrad vorliegt?

Können wir Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

 Was bedeutet die Zuzahlung bei SGB V?

Rechnen Sie direkt mit den Kassen ab?

Jetzt kostenfrei beraten lassen

Wir klären alle Fragen zu Leistungen, Finanzierung und nächstem Schritt – telefonisch, digital oder bei Ihnen zu Hause.